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"Vegetarisch" bald ohne Fleisch
17.06.2010

Ein wichtiger Tag für Europas Vegetarier: Das europäische Parlament entschied heute über das neue Lebensmittelinformationsgesetz. Gebilligt wurde dabei Ergänzungsvorschlag Nummer 175, der verspricht, was Vegetarierorganisationen in ganz Europa, insbesondere der Vegetarierbund Deutschland e.V. (VEBU), seit Jahren fordern: die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ werden gesetzlich definiert und geschützt – und zwar europaweit. Damit wird garantiert, dass mit „vegetarisch“ deklarierte Lebensmittel auch tatsächlich keinerlei Produkte getöteter Tiere enthalten dürfen. Was selbstverständlich klingt, war bisher eine gesetzliche Grauzone, die Definition des vegetarischen Begriffes war allein der Fantasie der Hersteller überlassen. Das hatte Missverständnisse und Missbrauch zur Folge.

„Die Definition der Bezeichnungen „vegetarisch“ und „vegan“ ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Nur so wird der Respekt vor den Einstellungen des Konsumenten gegenüber dem ethischen, ökologischen, kulturellen und sozialen Kontext seiner Ernährung gewährleistet“, so Sebastian Zösch, Geschäftsführer des VEBU. Vorbei also die Zeiten, als bei jedem Produkt aufwendig nachrecherchiert werden musste. Vorbei die Zeiten, als nicht nur Vegetarier und Veganer, sondern auch Muslime und Hindus für ihre besondere Achtsamkeit und Aufmerksamkeit gegenüber Tieren und unseren Lebensmitteln das Nachsehen hatten. Die Einführung einer einheitlichen und klar definierten Produktbezeichnung sei ein „Sieg, nicht nur für vegetarisch lebende Menschen, sondern für den mündigen Verbraucher an sich“, meint Sebastian Zösch. Es bedeute den Schutz der individuellen Lebensweise jeden einzelnen Bürgers, und der Vielfalt unserer Kultur.

Die Definitionen also lauten gemäß Artikel 35 des neuen Lebensmittelinformationsgesetzes:

„Der Begriff „vegetarisch“ ist nicht auf Lebensmittel anzuwenden, bei denen es sich um Erzeugnisse handelt oder die aus oder mithilfe von Erzeugnissen hergestellt werden, die aus verendeten, geschlachteten oder aufgrund ihres Verzehrs zu Tode gekommenen Tieren gewonnen wurden.
Der Begriff „vegan“ ist nicht auf Lebensmittel anzuwenden, bei denen es sich um Tiere oder tierische Erzeugnisse handelt oder die aus oder mithilfe von Tieren oder tierischen Erzeugnissen (einschließlich Erzeugnissen von lebenden Tieren) hergestellt wurden.“

Bevor die Definitionen in Kraft treten, müssen noch die EU Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen. Der VEBU ist optimistisch, dass dieser so wichtige Antrag diese Hürden ebenfalls – zum Wohle der europäischen Konsumenten – nehmen wird.


 
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